Gesetze / Molkereimeister-Prüfungsverordnung

MolkMeistPrV 2021

§ 18 Fallstudie

Stand: 16.09.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/MolkMeistPrV%202021/18#abs-1 (1) In der Fallstudie soll die zu prüfende Person eine Situation der Mitarbeiterführung bearbeiten. Die Situation wird vom Prüfungsausschuss vorgegeben und muss sich auf die in § 14 Absatz 7 und 8 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/MolkMeistPrV%202021/18#abs-2 (2) Die zu prüfende Person soll die vorgegebene Situation analysieren, Handlungsoptionen entwickeln, diese schriftlich darlegen und in einem Fachgespräch erläutern.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/MolkMeistPrV%202021/18#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Fallstudie stehen 120 Minuten zur Verfügung. Das Fachgespräch soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

§ 17 § 19